Verkaufs-, Liefer- und
Zahlungsbedingungen Stand 3/2014
1. Geltung
Unsere
Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (nachf.
AGB) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende
allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an.
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Vertragspartner zwecks Ausführung
dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich
niedergelegt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir mit Kenntnis
entgegenstehender AGB des Vertragspartners die Lieferung an den Vertragspartner
vorbehaltlos ausführen. Falls Abweichungen von unseren AGB individuell
vereinbart wurden, so haben diese Vorrang vor den nachfolgenden Regelungen;
dies gilt insbesondere für individuelle Vereinbarungen im Zusammenhang mit der
Lieferung von Depot-/Konsignationslagerware.
Das
gilt auch beim Verkauf ab Reiselager.
2. Preise und
Zahlungsbedingungen
2.1 Die
von uns angebotenen Preise gelten nur für den einzelnen Auftrag. Nachbestellungen gelten als neue
Aufträge.
2.2 Der
Käufer ist bei Überschreitung des Zahlungsziels verpflichtet, uns jeglichen
aufgrund des Zahlungsverzugs entstandenen Schaden zu ersetzen. Dasselbe gilt im
Falle verspäteter Akzepteinreichung.
2.3 Wechsel
werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und nur zahlungshalber
unter Berechnung der Diskontspesen und sonstiger Wechselkosten angenommen.
2.4 Die
Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn der Gegenanspruch auf dem
gleichen Vertragsverhältnis beruht.
2.5 Bei
SEPA-Lastschrift wird die grundsätzliche 14-tägige
Frist zur Information über Fälligkeit und Betrag der einzuziehenden Beträge bis
auf zwei Tage vor Belastung reduziert.
3. Lieferung
3.1 Die
Ware reist auf dem Wege zum Käufer und auch im Falle einer etwaigen
Rücksendung, (die nicht auf eine berechtigte Reklamation zurückzuführen ist)
auf Kosten des Käufers und Gefahr von uns, wenn im Falle der Rücksendung die
gleiche Versendungsform gewählt wird, wie diese bei der Zusendung gewählt
worden war.
Das
gilt auch bei Versendung der Ware an einen vom Käufer bestimmten Empfänger sowie
bei Frankolieferungen.
3.2 Wir
sind zu Teillieferungen berechtigt. Dabei entstehende zusätzliche
4. Auswahlsendungen und
Überlassung von Waren zur Weiterveräußerung
4.1 Bei
Auswahlsendungen übernimmt der Auswahlnehmer die volle Haftung für Verlust oder
Beschädigung.
Gleiches
gilt, wenn dem Empfänger Waren für einen bestimmten Zeitraum zur
Weiterveräußerung überlassen werden und eine Berechnung erst vorgenommen wird,
wenn die Weiterveräußerung erfolgt ist (Überlassung von Waren zur Weiterveräußerung).
Er ist
ohne Rücksicht hierauf verpflichtet für den vollen Versicherungsschutz dieser
Ware zu sorgen. Die Ware muss unter Einhaltung unserer Versicherungsbedingungen
verschickt werden,
4.2 Auch
für Auswahlsendungen und die Überlassung von Waren zur Weiterveräußerung gelten
ausschließlich unsere AGB.
5. Mängelrügen
5.1 Offene
Mängel sind vom Käufer unverzüglich nach Wareneingang am Bestimmungsort
schriftlich uns gegenüber zu rügen.
Verdeckte
Mängel müssen innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Kenntnis in gleicher Weise
gerügt werden.
5.2 Werden Mängelrügen von uns anerkannt,
dann kann der Käufer nur die Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung verlangen.
Scheitert die Mängelbeseitigung oder die Ersatzlieferung, so kann der Käufer
von dem Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche können vom Käufer nur
geltend gemacht werden, wenn der Verkäufer die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung
schuldhaft versäumt. Die Rechte des Käufers aus den §§ 478, 479 BGB bleiben
hiervon unberührt.
5.3 Ist
Gegenstand des Vertragsverhältnisses die Lieferung von Restposten,
Überhangware, o. ä. so kann der Käufer im Falle eines Mangels nur die
Mängelbeseitigung verlangen. Scheitert die Beseitigung des Mangels, so kann der
Käufer vom Vertrag zurücktreten.
6. Mangelfolgeschäden
und Haftungsbeschränkung
6.1 Wir haften für Mangelfolgeschäden,
die nicht auf einer Zusicherung beruhen, und sonstige Schäden nur, wenn diese durch
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht werden. Diese
Haftungsbeschränkung gilt nicht nur für unser eigenes Handeln, sondern auch für
das der Angestellten, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen. Für vertragsuntypische und deshalb nicht vorhersehbare Schäden
haften wir nicht, soweit der Käufer Unternehmer nach § 14 BGB ist. Die
vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Fall einer Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie im Falle der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind
solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist,
deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren
Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen kann.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die
gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus unserer
Geschäftsbeziehung herrührender auch künftiger Forderungen, einschließlich
aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung von Wechseln und Schecks, unser
Eigentum.
Dies
gilt auch für die Überlassung von Waren zur Weiterveräußerung.
7.2 Bei
Saldoziehung gilt unser nach vorstehender Bestimmung ausbedungenes
Vorbehaltseigentum als Sicherung für unsere Forderung aus dem Saldo.
7.3 Wird
im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt
der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als
Bezogener.
7.4 Eine
Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig.
Wird die Vorbehaltsware beim Käufer gepfändet oder beschlagnahmt, so sind wir
darüber unverzüglich schriftlich zu unterrichten, unter Überlassung der für
eine Intervention erforderlichen Unterlagen (Original des Pfändungsprotokolls
usw.).
Außerdem
ist der Käufer verpflichtet, in jedem Falle der Pfändung oder Beschlagnahme
unter Hinweis auf unsere Rechte als Lieferant sofort zu widersprechen. Eine
diesbezügliche Unterlassung macht den Käufer uns gegenüber
schadenersatzpflichtig.
7.5 Der
Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu unseren Gunsten
ausreichend gegen jeden Verlust oder Beschädigung zu versichern.
Es
ist vereinbart, dass alle sich hieraus ergebenden Versicherungsansprüche
hinsichtlich der Vorbehaltsware schon jetzt an uns abgetreten sind, wir nehmen
diese Abtretung hiermit an.
7.6 Die
im Falle einer Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen
Dritte entstehenden Forderungen (Rechnungsendbetrag zzgl. MwSt),
ebenso wie seinen Anspruch auf Herausgabe aufgrund vorbehaltenen Eigentums,
tritt der Käufer hiermit unwiderruflich schon jetzt an uns ab; wir nehmen diese
Abtretung hiermit an.
7.7 Unser Eigentumsvorbehalt erstreckt
sich auch auf durch Be- oder Verarbeitung bzw. Verbindung entstandene neue
Sachen, die als für uns hergestellt gelten und an denen wir mit der Be- oder
Verarbeitung oder Verbindung Eigentum, bzw. Miteigentum nach dem Wertanteil der
Vorbehaltsware im Zeitpunkt der Bearbeitung erlangen, ohne dass es hierzu noch einer
besonderen Rechtsbehandlung bedarf und dass uns daraus Verpflichtungen
entstehen.
7.8 Der
Käufer tritt im Voraus an uns seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an den
neu entstehenden Sachen sowie die aus Anlass der Bearbeitung der gelieferten
Waren entstehenden Vergütungsansprüche gegen seinen Auftraggeber entsprechend
dem Wertanteil der verarbeiteten Waren ab; wir nehmen diese Abtretung hiermit
an.
7.9 Der
Käufer ist ermächtigt, die nach diesen Bestimmungen für uns entstandenen bzw.
entstehenden Forderungen so lange treuhänderisch für
uns einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber
ordnungsgemäß nachkommt.
7.10 Kommt
der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem
Eigentumsvorbehalt nicht nach, sind wir berechtigt den Kaufgegenstand
herauszuverlangen.
7.11 Wir verpflichten uns, die uns nach den
vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen insoweit nach unserer Wahl
freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 25% übersteigt,
jedoch mit der Maßgabe, dass, mit Ausnahme der Lieferungen im echten
Kontokorrentverkehr, im Einzelfall eine Freigabe nur für solche Lieferungen zu
erfolgen hat, die voll bezahlt sind.
8. Kreditprüfung und
Warenrücknahme
8.1 Wird nach Abschluss eines Vertrages
oder nach Lieferung der Ware uns bekannt, dass der Käufer nicht kreditwürdig
ist (z. B. Wechselprotest), so sind wir zum Rücktritt vom Vertrage oder zum
Verlangen sofortiger Bezahlung gelieferter und von Vorauszahlung für noch zu
liefernde Ware einschließlich Barabdeckung etwaiger
gezogener Wechsel mit sofortiger Fälligkeit berechtigt.
8.2 Bei
Warenrücknahme durch uns wird die Ware entsprechend ihrem Zustand
gutgeschrieben, dessen Feststellung auf Verlangen des Käufers und auf dessen
Kosten durch einen durch uns zu bestimmenden Sachverständigen zu erfolgen hat.
9. Datenschutz
9.1 Wir
sind berechtigt, alle die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffenden
Daten im Sinne des BDSG zu verarbeiten.
10. Erfüllungsort und
Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort
sowie Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis, über sein
Entstehen und über seine Wirksamkeit ergebenden Rechtsstreitigkeiten, auch für
Wechsel- und Scheckklagen, ist für beide Teile ausschließlich Idar-Oberstein,
soweit der Vertragspartner Kaufmann ist.
10.2 Es
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen
zum UN-Kaufvertrag (CISG) und der Kollisionsregeln des deutschen
internationalen Privatrechts.
DMG - Diamant Marketing GmbH
Quellennachweis
Wir erklären nach bestem Wissen und
Gewissen und/oder aufgrund schriftlicher Bestätigung des Lieferanten, dass die
hier aufgeführten Diamanten natürlichen Ursprungs sowie unbehandelt sind und
dass sie aus legitimierten Quellen stammen und daher mit den UN-Resolutionen
1171, 1173, 1306 und 1343 in Einklang stehen. Die ähnlich lautende englische
Vorgabe hierzu lautet: The diamonds
herein specified are exclusively of natural origin and untreated, have been purchased
from legitimate sources not involved
in funding conflict and in compliance with United Nations resolutions, hence being conflict free, altogether based on personal knowledge and/or written guarantees provided by the supplier
of these diamonds.